Schwangerenbetreuung
Hier finden Sie Informationen rund um unsere Schwangerenbetreuung.
Während der Schwangerschaft werden Sie sich regelmäßig in unserer Praxis zu den Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen vorstellen. Bis zur 30. Schwangerschaftswoche (SSW) ca. alle vier Wochen, danach etwa alle zwei Wochen, ab dem berechneten Entbindungstermin zweitägig.
Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihres Impfschutzes (v.a. gegen Röteln und Keuchhusten) Ihren Impfausweis mit.
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Bitte bringen Sie immer den Mutterpass mit – den sollten Sie sowieso immer bei sich haben – , damit alle Untersuchungsergebnisse eingetragen werden können.
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Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass Sie im Normalfall zu jeder Untersuchung Urin abgeben und wir Ihren Blutdruck und Ihr Gewicht kontrollieren.
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Wir empfehlen die Einnahme eines Folsäure-Präparates mit Jodid sowie eine eisenreiche Ernährung.
Verzichten Sie bitte während der gesamten Schwangerschaft auf Alkohol und andere Drogen und gewöhnen Sie sich ggf. das Rauchen ab.
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Bei akuten Beschwerden (Schmerzen, Blutungen u. ä.) melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail und wir vereinbaren kurzfristig einen Termin.
Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid.
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Bitte bemühen Sie sich frühzeitig um eine Hebammenbetreuung. Informationen zu betreuenden Hebammen finden Sie auf unserer Hebammenliste und in den Flyern, die in unserem Wartezimmer ausliegen, bzw. auf den Webseiten der jeweiligen Entbindungskliniken.
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Es existieren einige Infektionskrankheiten, vor denen man sich bei fehlender Immunität schützen sollte:
Toxoplasmose: Übertragung durch rohes Fleisch, rohe Wurstwaren, Katzenkot, Erde
Listerien: Übertragung durch Rohmilchprodukte, rohen Fisch, ungewaschenen Salat
Ringelröteln: von Mensch zu Mensch bei engem Kontakt, oft sind Kinder betroffen (Kita/Schule)
Zytomegalie: von Mensch zu Mensch durch Übertragung von Körperflüssigkeiten wie Urin, Speichel, oft sind Kleinkinder betroffen
Diese Infektionen treten häufig ohne Symptome auf; gern prüfen wir als Privatleistung mit einer Blutuntersuchung Ihren Immunschutz und beraten Sie ggf.
Herpes: Übertragung von Mensch zu Mensch durch die in den Bläschen enthaltene Flüssigkeit; schützen Sie sich und v.a. Ihr Neugeborenes
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Zum Ausschluss von Schilddrüsenerkrankungen bzw. zur optimalen Einstellung der Schilddrüse in der Schwangerschaft bestimmen wir das Schilddrüsensteuerhormon und werden Sie darüber informieren, falls eine medikamentöse Behandlung nötig ist.
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In der Schwangerschaft wird ab der 12. Schwangerschaftswoche die Grippeschutzimpfung empfohlen. Sie erhalten den saisonal aktuellen Impfstoff bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt.
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Zur Vorsorge in der Schwangerschaft gehören drei Ultraschalluntersuchungen (9. – 12. SSW, 19. – 22. SSW, 29. – 32. SSW), außerdem natürlich darüber hinaus, sofern medizinisch notwendig.
In medizinisch begründeten Fällen werden in spezialisierten Ultraschallpraxen folgende Untersuchungen angeboten:
1. frühe Feindiagnostik: in der 11. – 14. SSW; die Trisomien 13, 18 und 21 können in Kombination mit der frühen Feindiagnostik durch eine Blutuntersuchung, z.B. Praenatest, ausgeschlossen werden (in einer zertifizierten DEGUM II/ DEGUM III-Praxis)
2. Feindiagnostik: ca. 22. SSW
(in einer zertifizierten DEGUM II/ DEGUM III-Praxis)
Blutentnahmen für Laborkontrollen finden ebenfalls mindestens drei Mal, wenn nötig öfter, statt:
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7. – 12. Schwangerschaftswoche:
Blutgruppenantikörper, Luessuchreaktion (Syphillis), kleines Blutbild, Ferritin (=Speichereisen), Glucose (zum Ausschluss eines unentdeckten Diabetes mellitus), Chlamydien, wenn nötig Blutgruppe, Hepatitis-B-Antikörper, Röteln-Antikörper, Windpocken-Antikörper, auf Wunsch als Kassenleistung ein HIV-Test und als Privatleistung Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie
24. – 28. Schwangerschaftswoche:
Blutgruppenantikörper, Ferritin, kleines Blutbild, bei fehlender Immunität Toxoplasmose-Antikörper auf Wunsch als Privatleistung, oraler Glukosetoleranztest (= Screening auf Schwangerschaftsdiabetes), wobei wir hier zwei Varianten unterscheiden:
a. Sie kommen nicht nüchtern in die Praxis, trinken eine Glukoselösung, nach einer Stunde Wartezeit nehmen wir Blut ab.
b. Sie kommen nüchtern (mindestens 8 h) in die Praxis, wir nehmen sofort Blut ab. Sie trinken ebenso eine Glukoselösung. Nach einer, sowie einer weiteren Stunde Wartezeit wird wieder Blut abgenommen.
Welche Variante für Sie in Frage kommt, wird individuell entschieden.
Sollten Sie Rhesus negativ sein, besteht die Möglichkeit, den Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes aus Ihrem Blut zu bestimmen. Sollte Ihr Kind das Rhesusmerkmal besitzen, erhalten Sie zwischen der vollendeten 28. und der vollendeten 30. SSW die Spritze zur Rhesusimmunisierung. Ist Ihr Kind ebenso wie Sie Rhesus negativ, ist dies nicht notwendig.
32. – 40. Schwangerschaftswoche:
Ferritin, kleines Blutbild, bei fehlender Immunität Toxoplasmose-Antikörper auf Wunsch als Privatleistung, Abstrich auf B-Streptokokken auf Wunsch als Privatleistung
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Unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Impfung empfehlt die Stiko allen Schwangeren im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Auffrischung der Keuchhustenimpfung zum Schutz des Neugeborenen, verfügbar als Dreifachimpfung Tetanus-Diphterie-Keuchhusten. Wir beraten Sie gern dazu.
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Bei starken Kopfschmerzen, Oberbauchbeschwerden rechts und Erbrechen sowie Augensymptomen in der zweiten Schwangerschaftshälfte nehmen Sie bitte zügig Kontakt zu uns oder der Klinik auf.
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Sollten Sie Medikamente einnehmen oder Medikamente von anderen Fachärzten bekommen, finden sowohl Sie selbst als auch die mitbetreuenden Ärzte sichere Auskunft zur Anwendung in der Schwangerschaft unter embryotox.de
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Falls Ihr Arbeitsplatz Ihnen Sorgen oder Beschwerden macht, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber und/oder Betriebsarzt.
Er ist nach dem Mutterschutzgesetz für Ihren Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich und kann Sie ggf. an einen anderen Arbeitsplatz umsetzen bzw. ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Nur bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden bzw. bei einer Risikoschwangerschaft hat Ihre Frauenärztin die Möglichkeit, im Einzelfall ein individuelles Beschäftigungsverbot oder Teil-Beschäftigungsverbot auszusprechen.
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Nach der Geburt: Wir bitten Sie herzlich, sich bei uns telefonisch oder per E-Mail zu melden, wenn Sie geboren haben. Wir sind gespannt, ob es Ihnen und Ihrem Nachwuchs gut geht.